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Rechnung als Heilpraktiker mit GebüH: Pflichtangaben und Tipps

Stand: 20. Oktober 2026 · Lesezeit etwa 6 Minuten · von Andreas Gronmaier, Zorro'sLab

Kurz gesagt: Auf die Rechnung eines Heilpraktikers gehören laut Fachverband Deutscher Heilpraktiker der Name und die Adresse des Patienten, die vollständige Diagnose, jede Einzelleistung mit GebüH-Ziffer und Einzelbetrag sowie das Datum. Das GebüH ist keine verbindliche Gebührenordnung, sondern ein Verzeichnis üblicher Vergütungen. Heilbehandlungen sind umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 14 UStG), eine E-Rechnung musst du dafür nicht ausstellen.

Was das GebüH ist und was nicht

Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) ist kein Gesetz und keine Gebührentaxe. Der Fachverband Deutscher Heilpraktiker beschreibt es als Ergebnis einer Umfrage unter niedergelassenen Heilpraktikern: ein Verzeichnis der durchschnittlich üblichen Vergütungen, das bei der Rechnungsstellung als Berechnungshilfe dient.

Die Höhe der Vergütung ist nach § 611 BGB frei vereinbar. Wurde vor der Behandlung nichts besprochen, gilt nach § 612 BGB die übliche Vergütung, und der Patient kann davon ausgehen, dass sie sich im Rahmen des GebüH bewegt. Deshalb stehen im Verzeichnis meistens Spannen („€ 12,30 bis 20,50“), bei manchen Leistungen nur ein Höchstwert („bis € 5,20“). Bei wenigen Positionen steht gar kein Betrag, etwa bei Farbaufnahmen (zum handelsüblichen Preis) oder bei den Auslagen für öffentliche Verkehrsmittel.

Wer über dem üblichen Rahmen abrechnen will, sollte das vorher mit dem Patienten vereinbaren und schriftlich festhalten.

Das gehört auf die Rechnung

Der Fachverband verlangt eine Rechnung, die für den Zahlungspflichtigen und für den möglichen Kostenträger übersichtlich und nachvollziehbar ist. Dazu kommen die Angaben, die das Umsatzsteuergesetz für eine Rechnung nennt.

AngabeWoher
Vor- und Zuname sowie vollständige Anschrift des PatientenFachverband (GebüH)
Vollständige Diagnose, so dass der Zusammenhang mit Behandlungen und Arzneimitteln erkennbar istFachverband (GebüH)
Jede Einzelleistung mit der passenden GebüH-ZifferFachverband (GebüH)
Der Einzelbetrag jeder LeistungFachverband (GebüH)
Datum jedes LeistungskomplexesFachverband (GebüH)
Dein Name und deine Anschrift, Steuernummer, Rechnungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Zeitpunkt der Leistung§ 14 Abs. 4 UStG
Hinweis auf die Steuerbefreiung§ 14 Abs. 4 Nr. 8 UStG

Eine Pflicht zur Rechnung an Privatpersonen besteht bei Heilbehandlungen nach § 14 Abs. 2 UStG nicht, die Rechnung ergibt sich in der Praxis aus dem Behandlungsvertrag und ist für die Erstattung beim Patienten nötig. Wenn du eine Rechnung schreibst, sollte sie die Angaben aus der Tabelle enthalten.

Was in die Leistungsbeschreibung gehört

„Injektion“ reicht als Beschreibung nicht, wenn die Rechnung nachvollziehbar sein soll. Die GebüH-Ziffer und der Name der Leistung stehen fest, die Details musst du selbst ergänzen. Aus dem Verzeichnis ergibt sich:

  • Art der Untersuchung angeben: Bei den Ziffern 12.13 bis 12.15 und 13.1 verlangt das GebüH ausdrücklich die Angabe der Untersuchung, bei 16.4 Art und Ziel.
  • Nicht aufgeführte Leistungen: Sie dürfen nach einer ähnlichen Leistung berechnet werden, mit verständlicher Beschreibung und einem „A“ hinter der Ziffer. Gibt es keine ähnliche Ziffer, kann die Leistung ohne Ziffer beschrieben werden.
  • Auslagen getrennt ausweisen: Verabreichte Arzneimittel wie Ampullen gehören mit Namen und Preis als Auslagen auf die Rechnung, getrennt vom Honorar. Auch Fremdlabor und Material werden nur zum Gestehungspreis berechnet.
  • Nicht gesondert berechenbar: Kleinmaterial wie Tupfer, Einmalspritzen, Kanülen, Handschuhe oder Desinfektionsmittel.

Mein Praxis-Tipp, keine Vorschrift: Schreibe in den Text pro Position, was ein Außenstehender wissen muss. Zum Beispiel, wo behandelt wurde, welche Menge und welches Präparat verwendet wurde und warum. Das erspart Rückfragen der Versicherung.

Umsatzsteuer: Heilbehandlungen sind steuerfrei

Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die ein Heilpraktiker erbringt, sind nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG von der Umsatzsteuer befreit. Der Heilpraktiker wird dort ausdrücklich genannt. Auf der Rechnung ist ein Hinweis auf die Steuerbefreiung nötig, zum Beispiel: „Umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG.“

Die Befreiung gilt für Heilbehandlungen, also Leistungen mit therapeutischem Zweck. Reine Wellness- oder Präventionsangebote ohne medizinischen Anlass, Vorträge oder der Verkauf von Produkten können steuerpflichtig sein. Dann kann die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ins Spiel kommen. Die Abgrenzung im Einzelfall solltest du mit dem Steuerberater oder dem Finanzamt klären.

E-Rechnung: Was für Heilpraktiker gilt

Die Pflicht, eine Rechnung auszustellen (und damit auch die E-Rechnungspflicht), gilt nach § 14 Abs. 2 UStG nicht für Umsätze, die nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG steuerfrei sind. Das betrifft deine Heilbehandlungen. Rechnungen an Privatpatienten sind außerdem keine B2B-Rechnungen, dort gibt es sowieso keine E-Rechnungspflicht.

Anders ist es bei steuerpflichtigen Leistungen an Unternehmen, etwa einem Gutachten für eine Firma oder einem Gesundheitstag. Dafür gelten die allgemeinen Fristen, die ich in meinem Beitrag E-Rechnungspflicht 2027 und 2028 zusammengefasst habe. Eingehende E-Rechnungen, zum Beispiel von deinem Software-Anbieter, musst du als inländischer Unternehmer seit dem 1. Januar 2025 empfangen können.

Warum die Kasse oft weniger erstattet

Das GebüH ist eine Preisliste für Heilpraktiker, keine Erstattungstabelle. Private Krankenversicherungen und die Beihilfe erstatten nach ihren eigenen Regeln, und oft weniger als den üblichen Satz. Die Beihilfe zahlt nur für Leistungen, die im Verzeichnis stehen, und nur bis zu eigenen Höchstbeträgen je Ziffer. Als Beispiel nennt eine Anlage der Beihilfe in Nordrhein-Westfalen (Höchstbeträge, die auf einer Vereinbarung von 2011 beruhen) für die eingehende Untersuchung (Nr. 1) 12,50 € und für den Hausbesuch bei Tag (Nr. 9.1) 24,00 €. Die Beträge unterscheiden sich je nach Land und Jahr, prüfe also die aktuellen Regeln.

Dazu kommen Kombinationsregeln, zum Beispiel wird die Beratung nach Nr. 5 nur einmal pro Behandlungsfall neben einer anderen Leistung erstattet, und Nr. 14.1 darf nicht neben Nr. 1 oder 4 berechnet werden. Informiere deine Patienten deshalb am besten vorher, dass sie die Erstattung selbst klären sollten.

So geht es mit ZorroBilly

Ich habe diese Regeln bei der Entwicklung von ZorroBilly berücksichtigt. Das Gebührenverzeichnis lässt sich als CSV importieren, jede Position hat eine Nummer, einen Namen und einen Preisrahmen. Beim Hinzufügen zur Rechnung wählst du den Preis mit dem Schieberegler oder gibst einen eigenen Preis ein, und in einem Freitextfeld ergänzt du pro Position die Details wie Ort, Menge und Präparat.

Häufige Fragen

Ist das GebüH verbindlich?

Nein. Der Fachverband Deutscher Heilpraktiker beschreibt es als Verzeichnis der durchschnittlich üblichen Vergütungen und als Berechnungshilfe, nicht als Gebührentaxe. Die Höhe des Honorars ist frei vereinbar. Wurde vorher nichts vereinbart, kann der Patient davon ausgehen, dass sich der Preis im Rahmen des GebüH bewegt.

Muss die Diagnose auf die Rechnung?

Der Fachverband zählt die vollständige Diagnose zu den Angaben, die eine nachvollziehbare Rechnung braucht, damit der Zusammenhang zu den Behandlungen und Arzneimitteln erkennbar ist. Das hilft bei der Erstattung durch private Kassen und die Beihilfe. Es sind Gesundheitsdaten, behandle die Rechnung entsprechend vertraulich.

Muss ich als Heilpraktiker E-Rechnungen schreiben?

Für steuerfreie Heilbehandlungen nicht. Die Pflicht zur Rechnungsausstellung nach § 14 Abs. 2 UStG gilt nicht für Umsätze, die nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG steuerfrei sind, und Privatpatienten sind ohnehin keine Unternehmer. Steuerpflichtige Leistungen an Unternehmen, etwa ein Gutachten für eine Firma, können dagegen unter die Fristen der E-Rechnung fallen.

Welchen Hinweis zur Umsatzsteuer schreibe ich auf die Rechnung?

Wenn die Behandlung eine steuerfreie Heilbehandlung ist, gehört ein Hinweis auf die Steuerbefreiung auf die Rechnung (§ 14 Abs. 4 Nr. 8 UStG), zum Beispiel „Umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG“. Ob eine Leistung noch Heilbehandlung ist, entscheidet der therapeutische Zweck. Bei Grenzfällen frage deinen Steuerberater.

Wie rechne ich Medikamente und Ampullen ab?

Der Fachverband empfiehlt, verabreichte Arzneimittel mit Name und Preis getrennt von den persönlichen Leistungen als Auslagen auszuweisen. Auslagen und Fremdleistungen wie ein Fremdlabor dürfen nur zum Gestehungspreis berechnet werden. Kleinmaterialien und Einmalartikel wie Spritzen, Kanülen oder Handschuhe sind nicht gesondert berechnungsfähig.

Quellen und Hinweise

Dieser Text ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Ob eine Leistung steuerfrei ist und welche Regeln deine Patienten und ihre Versicherungen haben, klärst du im Zweifel mit deinem Steuerberater, dem Finanzamt oder deinem Berufsverband.

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In eigener Sache: Ich entwickle ZorroBilly, eine Rechnungsapp für den Mac. Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker lässt sich dort per CSV importieren, den Preis legst du pro Position mit dem Schieberegler oder per Eingabe fest.

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